NEUSTART
für Quereinsteiger:innen
Ganz gleich, ob du ohne Vorkenntnisse kommst oder vielleicht schon in pflegerische Erfahrung hast – der Pflegeberuf ist so gestaltet, dass jede:r einsteigen, sich entwickeln und viel erreichen kann.
In drei Schritten zur Pflegefachkraft

Schritt 1:
Einstieg als Pflegehilfskraft ohne Vorkenntnisse
Du unterstützt bei der Grundpflege, begleitest und betreust die Bewohner:innen im Alltag. Als Pflegehilfskraft benötigst du keine formale pflegerische Ausbildung, arbeitest aber trotzdem nicht „nebenbei mit“, denn bist ein wichtiges Mitglied eines klar definierten Teams.
Schritt 2:
Berufsbegleitende Qualifizierung zur Pflegefachassistenz
2028 wird die Ausbildung zur Pflegefachassistenz bundesweit vereinheitlicht. Heute begonnene Ausbildungen können regulär abgeschlossen werden.
In beiden Varianten gilt: keine Schulgeldpflicht sowie eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungsvergütung von rund 1.400 Euro im Monat (die tatsächliche Höhe hängt von Träger und Tarif ab).


Schritt 3:
Aufbauend zur Pflegefachkraft
Mit der Pflegefachassistenz-Qualifikation kannst du die dreijährigen, generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann (Pflegeberufegesetz) starten. Bereits erworbene Kompetenzen lassen sich dafür anrechnen und verkürzen die Ausbildung.
Dein Quereinstieg wird finanziell unterstützt
Für die schulische Ausbildung
Es fallen keine Schulgebühren an und
du hast einen gesetzlichen Anspruch
auf Ausbildungsvergütung.
Die Finanzierung erfolgt über einen bundesweiten Ausbildungsfonds.Es fallen keine Schulgebühren an und du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Ausbildungsvergütung.
Die Finanzierung erfolgt über einen bundesweiten Ausbildungsfonds.
Für bereits Berufstätige
Du wirst unterstützt, auch wenn du bereits in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis als Pflegehilfskraft arbeitest und dich parallel dazu nachqualifizieren möchtest. Beispielsweise durch die Übernahme von Lehrgangskosten oder einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
Dein Weg im Überblick
Unkomplizierter Einstieg
… als Pflegehilfskraft ohne Vorkenntnisse möglich.
Berufsbegleitende Qualifizierung
… zur Altenpflegehilfe (2026) bzw. Pflegefachassistenz (ab 2028), 12 bzw. 18 Monate, vergütet und schulgeldfrei.
Dreijährige Ausbildung
… zur Pflegefachkraft, mit Anrechnungsmöglichkeiten.
Förderung der Nachqualifizierung
… bei Bedarf: zusätzliche Förderung berufsbegleitender Nachqualifizierung über das Qualifizierungschancengesetz..
Du machst noch PowerPoint,
wir machen Menschenwürde.













